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'Verein Flora Nordostbayern'
Auszug aus der Satzung
Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 8. Dezember
2007
Im folgenden Text gelten der Einfachheit halber für beide Geschlechter
die verwendeten Formulierungen.
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Auszug (die
komplette Satzung als pdf)
§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr |
Der Name des Vereins ist „Verein Flora Nordostbayern e.V.“, abgekürzt
VFN.
Der Verein ist eingetragener Verein im Vereinsregister des Amtsgerichtes
Bayreuth.
Der Sitz des Vereins ist Bayreuth. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
§ 2
Ziele des Vereins |
1) Ziele des Vereins sind:
• die Botanik, insbesondere in den Teilgebieten Geobotanik, Systematik
und Taxonomie zu pflegen und zu fördern,
• die Pflanzenwelt: die Höheren Pflanzen, Farne, Moose, Flechten,
Algen und Pilze und ihre Verbreitung in Nordostbayern zu erforschen,
• den Naturschutz, besonders den Artenschutz, den Schutz der Lebensgemeinschaften
und Lebens¬räume zu unterstützen,
• die Wissensvermittlung der Botanik in allen Teilgebieten.
2) Zur Erreichung dieser Ziele dienen vor allem
• floristische Exkursionen und Kartierungen,
• die Erarbeitung und Herausgabe einer Flora von Nordostbayern,
• Erteilung von wissenschaftlichen Auskünften und Ratschlägen,
• Bildung und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Erstellung
eines aktualisierten Internetauftrittes,
• Zusammenarbeit mit anderen botanischen Vereinigungen, wie beispielsweise
der Regensburgischen Botanischen Gesellschaft oder des Vereins zur Erforschung
der Flora des Regnitzgebietes, beispielsweise durch die Weitergabe von
Kartierungsdaten, Anleitungen, Bestimmungshilfen etc.,
• die Förderung der botanischen Sammlungen von Nordbayern (Herbarium
der Universität Bayreuth),
• wissenschaftlich-botanische Untersuchungen verschiedener Art.
3) Zur Erfüllung dieser Aufgaben können Arbeitsgruppen (Sektionen)
gebildet werden.
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§ 3
Gemeinnützigkeit |
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
und förderungswürdige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte
Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße
Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Für vom geschäftsführenden Vorstand beschlossene Sonderaufgaben,
insbesondere für Tätigkeiten, die bei der Erstellung der 'Flora
von Nordostbayern' notwendig werden, kann eine Aufwandsentschädigung
gewährt werden, deren Höhe der Vorstand jeweils bestimmt.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
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§ 4
Mitgliedschaft |
Ordentliche Mitglieder können natürliche oder juristische
Personen werden, die Interesse an der Arbeit des Vereins zeigen sowie die
Ziele des Vereins durch Mitarbeit oder sonstige Förderung unterstützen.
Ordentliche Mitglieder, die juristische Personen sind, üben ihre
Mitgliedsrechte durch einen gesetzlichen Vertreter aus.
Die Aufnahmeanträge neuer Mitglieder sind an den geschäftsführenden
Vorstand zu richten, der hierüber eine Entscheidung trifft.
Zu Ehrenmitgliedern können durch Beschluß der Mitgliederversammlung
Personen ernannt werden, die sich um den Verein oder dessen Ziele besonders
verdient gemacht haben.
Die Mitgliedschaft endet durch
1. Tod.
2. Austritt. Dieser muß schriftlich erklärt werden, und
zwar unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres.
3. Ausschluß. Diesen kann die Mitgliederversammlung mit einfacher
Mehrheit beschließen, wenn ein Mitglied schuldhaft gegen die Interessen
und Ziele des Vereins handelt oder trotz mehrmaliger Mahnung seine Mitgliedsbeiträge
über die Dauer von 2 Jahren nicht entrichtet.
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§ 12
Auflösung des Vereins
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Die Auflösung des Vereins kann nur durch 2/3-Mehrheit der in der
Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder in einer zu diesem Zweck einberufenen
Mitgliederversammlung erfolgen. Diese Absicht ist bei der Einladung allen
Mitgliedern bekannt zu geben und geht aus der Tagesordnung ebenso hervor.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen des Vereins zu gleichen Anteilen an
die beiden gemeinnützigen Körperschaften: Verein zur Erforschung
der Flora des Regnitzgebietes e.V. und an die Regensburgische Botanische
Gesellschaft e.V. |
Jährlicher Mitgliedsbeitrag: 15,- Studenten &
Arbeitslose: 5,- Familien: 20,-
Vereinsanschrift: Verein Flora Nordostbayern, c/o Pedro Gerstberger,
Universität Bayreuth, Lehrstuhl für Pflanzenökologie, Universitätsstr.
30, D-95440 Bayreuth
Schatzmeister: Peter Ille, Lilienthalstr. 43, 95444 Bayreuth
Kontoverbindung:
KontoInhaber: |
Peter Ille, Verein Flora Nordostbayern |
Kontonummer: |
3470490 |
Bank: |
Sparda Bank Nürnberg |
Bankleitzahl: |
76090500 |
IBAN |
DE72 7609 0500 0003 4704 90
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letzte Änderung: 10.01.2023
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